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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01-25   

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https://dejure.org/2006,36065
LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01-25 (https://dejure.org/2006,36065)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - L 7 KA 32/01-25 (https://dejure.org/2006,36065)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - L 7 KA 32/01-25 (https://dejure.org/2006,36065)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 68/04 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01
    Darüber hinaus würde eine solche starre Anknüpfung der Veränderung von Honorarvolumina an die Arztzahlen Bundesrecht verletzen (BSG, Beschluss vom 22. Juni 2005, B 6 KA 68/04 B).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Vergütung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01
    Hierzu konnte die Beklagte entweder ein separates Teilbudget für die zu fördernden Leistungen bilden und diesem die Zuschläge hinzufügen, sie durfte aber auch die Leistungen mit demselben Punktwert wie die übrigen Leistungen vergüten und zusätzlich Zuschläge aus einem gesonderten Honorartopf gewähren oder einen besonderen Honorartopf mit festem bzw. gestütztem Punktwert bilden (vgl. Urteil des BSG vom 03. März 1999, Az. B 6 KA 51/97 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin, 16.02.2005 - L 7 KA 257/02

    Rechtmäßigkeit einer Honorarverteilungsregelung; Gestattung einer nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01
    Diese Bestimmungen erfassen das hier streitbefangene Quartale I/1999 nicht, weil sie - ebenso wie die anderen Regelungen des § 85 Abs. 3 a SGB V - nur den Zeitraum der vom Gesetz verpflichtend vorgegebenen Begrenzung des Anstiegs der vertraglich zu vereinbarenden Gesamtvergütung auf die Steigerung der Grundlohnsumme, also die Jahre 1993 bis 1995, betreffen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 08. März 2000, Az.: B 6 KA 7/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 23, m. w. Nachw., sowie bereits der Senat als 7. Senat des LSG Berlin mit Urteil vom 16. Februar 2005, Az.: L 7 KA 257/02 für die entsprechende Regelung in § 85 Abs. 3 a Satz 6 SGB V hinsichtlich des Bereiches der ambulanten Operationen).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01
    Selbst dann, wenn sie - was vorliegend nicht zu erkennen ist - im Laufe ihrer Entstehungsgeschichte ein Reglungsdefizit aufgewiesen haben sollte, so könnte dieses nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es zu einer Rechtsverletzung geführt hätte (so BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 7 KA 32/01
    Diese Bestimmungen erfassen das hier streitbefangene Quartale I/1999 nicht, weil sie - ebenso wie die anderen Regelungen des § 85 Abs. 3 a SGB V - nur den Zeitraum der vom Gesetz verpflichtend vorgegebenen Begrenzung des Anstiegs der vertraglich zu vereinbarenden Gesamtvergütung auf die Steigerung der Grundlohnsumme, also die Jahre 1993 bis 1995, betreffen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 08. März 2000, Az.: B 6 KA 7/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 23, m. w. Nachw., sowie bereits der Senat als 7. Senat des LSG Berlin mit Urteil vom 16. Februar 2005, Az.: L 7 KA 257/02 für die entsprechende Regelung in § 85 Abs. 3 a Satz 6 SGB V hinsichtlich des Bereiches der ambulanten Operationen).
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